sofort anhaftet und bei Farbeaufsetzungen nicht anheben oder sich wickeln lässt
passt und hält seine Integrität bei, wenn er um eine Ecke geformt wird
Die Kreppunterlage ist leicht zu reißen, widersteht Silberung und ermöglicht eine Ein-Stück-Entfernung
ohne Lösungsmittel hergestellt, um eine minimale Umweltbelastung zu gewährleisten
Das 3mTM High Performance Masking Tape 232 kann Farbe maskieren, während sie sauber entfernt wird. Die dicke Crepe-Papierunterlage enthält ein lösungsresistentes Sättigungsmittel, das der Verblütung von Farben gegen Latex- und Ölfarben entgegensteht.
3mTM High Performance Masking Tape 232 passt gut zum Maskieren um Ecken und über unregelmäßige Oberflächen. Der Gummi-Klebstoff klebt sofort und bietet eine starke Halteleistung, die dem Heben, Krallen und der Übertragung von Klebstoffen beim Entfernen von Oberf
Das natürliche Klebstoff von Gummi bindet sich gut an Papier, Metall, Holz und lackierte Oberflächen mit zuverlässiger Haltefestigkeit und Konformität. Unter normalen Betriebsbedingungen ist das 3mTM Hochleistungs-Maskenband 232 ein Stück entfernt, ohne zu sch
Für ein ähnliches Band mit größerer Dehnung und überlegener Splitterwiderstand wird ein 3mTM-Leistungs-grünes Masking-Tape 401+ empfohlen.
empfohlene Anwendungen
Farbmasken
Kennzeichnung
vorübergehende Anlage
Verpflegung
typische Eigenschaften
Klebertyp
Kautschuk
Anwendung
Beschichtungsanwendung, Maskierlösung, Maskierung für die Farbe, Farbmaskierung, Farbvorbereitung, Farbe, Farbe und Abfarbe, Premiummaskierung, Trimmmaskierung
3mTM-Maskerband mit hoher Leistung 232
Einzelheiten
Höhepunkte
Das 3mTM High Performance Masking Tape 232 kann Farbe maskieren, während sie sauber entfernt wird. Die dicke Crepe-Papierunterlage enthält ein lösungsresistentes Sättigungsmittel, das der Verblütung von Farben gegen Latex- und Ölfarben entgegensteht.
3mTM High Performance Masking Tape 232 passt gut zum Maskieren um Ecken und über unregelmäßige Oberflächen. Der Gummi-Klebstoff klebt sofort und bietet eine starke Halteleistung, die dem Heben, Krallen und der Übertragung von Klebstoffen beim Entfernen von Oberf
Das natürliche Klebstoff von Gummi bindet sich gut an Papier, Metall, Holz und lackierte Oberflächen mit zuverlässiger Haltefestigkeit und Konformität. Unter normalen Betriebsbedingungen ist das 3mTM Hochleistungs-Maskenband 232 ein Stück entfernt, ohne zu sch
Für ein ähnliches Band mit größerer Dehnung und überlegener Splitterwiderstand wird ein 3mTM-Leistungs-grünes Masking-Tape 401+ empfohlen.
empfohlene Anwendungen
typische Eigenschaften
Klebertyp
Kautschuk
Anwendung
Beschichtungsanwendung, Maskierlösung, Maskierung für die Farbe, Farbmaskierung, Farbvorbereitung, Farbe, Farbe und Abfarbe, Premiummaskierung, Trimmmaskierung
Unterlage (Träger) Material
Krepppapier
Marken
3mTM
saubere Entfernung
- Ja, das ist es.
Kernmaterial
Papier
Kerngröße (imperial)
3 in
Kerngröße (metrisch)
76,2 mm
Verlängerung beim Bruch
10
Innen- und Außenbereich
Innenräume
Industriezweige
Automobilindustrie, Bauwesen, Möbel, allgemeine Industrie, Industrie, Marine, Metallverarbeitung, Militär, Militär und Regierung, Spezialfahrzeuge, Transport, Holzverarbeitung
Höchstbetriebstemperatur (Celsius)
121 °C
Höchstbetriebstemperatur (Fahrenheit)
250 °F
Farbe des Produkts
Braun
kleinste verkaufbare Einheit
Rollen
Spezifikationen erfüllt
Astm d6123
Zugfestigkeit (imperial)
30 lb/in
Zugfestigkeit (metrisch)
52,5 n/cm
Einheiten pro Fall
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 genannten Maßnahmen gelten für die Erstellung von Zertifikaten für die Verwendung von Zellstoff.
Klassifizierungsgruppe der Klasse 14
23330204
Einzelheiten
Abmessungen und Klassifizierungen
Gesamtlänge (imperial)
60 Yards, 60,14 Yards
Gesamtlänge (metrisch)
54,86 m, 55 m
Gesamtdicke (imperial)
6,3 Mio.
Gesamtdicke (metrisch)
0,16 mm
Gesamtbreite (imperial)
0,12 Zoll, 0,23 Zoll, 0,354 Zoll, 0,47 Zoll, 0,5 Zoll, 0,71 Zoll, 0,75 Zoll, 0,94 Zoll, 1 Zoll, 1,18 Zoll, 1,41 Zoll, 1,88 Zoll, 2 Zoll, 2,83 Zoll, 3 Zoll, 3,77 Zoll, 4 Zoll, 5,66 Zoll, 30 Zoll, 36 Zoll, 57 Zoll
Gesamtbreite (metrisch)
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführt.